
v. l. Carla Gundlach, Ingeborg Harstick, Michael Dittrich, H.-Dieter Klahsen, Karl-Heinz Schütter, Detlef Dependahl, Wilhelm Schwarz 2. Reihe: Holger Schütter, Armin Trojahn, Hartmut Diekmann, Ralph Mielenbrink, Frank Eilermann, Thomas Levien
Hans-Dieter Klahsen wurde erneut zum Kreisvorsitzenden der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) der CDU Osnabrück-Stadt gewählt. Auf ihn entfielen 100 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen. Klahsen steht damit erneut Niedersachsens fünftgrößter MIT Kreisgliederung mit 231 eingeschriebenen Mitgliedern vor. In seinem Bericht verwies Klahsen auf das attraktive und abwechslungsreiche Programm, das die MIT ihren Mitgliedern innerhalb der vergangenen zwei Jahre angeboten hatte. Die MIT stehe für die Soziale Marktwirtschaft im Sinne von Ludwig Erhard. Hartmut Dieckmann und Michael Dittrich wurden zum stellvertretenden Vorsitzenden und Karl-Heinz Schütter zum Kreisschatzmeister gewählt. Die elf Beisitzer – Detlef Dependahl, Frank Eilermann, Carla Gundlach, Ingeborg Harstick, Reinhild Haskamp, Thomas Levien, Ralph Mielenbrink, Wilhelm Schwarz, Holger Schütter, Michael Selker und Armin Trojahn – komplettieren den Kreisvorstand. Für die zukünftige Arbeit wollen der Kreisvorstand und alle Mitglieder gemeinsam drei Initiativgruppen gründen, die sich arbeitsteilig um die Bereiche Finanzen, die Region und um das Themenfeld Gesellschaft kümmern werden. Dazu forderte Klahsen alle Mitglieder auf, sich aktiv zu beteiligen und mitzuarbeiten, um die Anliegen und Wünsche der MIT entsprechend zu kommunizieren.
Nach den Wahlen befasste sich die MIT dem Thema „Vorsorgevollmacht – Generalvollmacht – Patientenverfügung aus juristischer und medizinischer Sicht“. Es referierten einerseits Rechtsanwalt Ulrich Langheim und andererseits Prof. Dr. Winfried Hardinghaus, Chefarzt am Klinikum St. Georg-Krankenhaus St. Raphael und Franziskushospital. Langheim legte Wert darauf, dass Vorsorgevollmachten „in guten Tagen und nicht unter Tränen“ erstellt werden sollten. Vollmachten seien grundsätzlich mit Vertrauen gekoppelt. Bei notariellen Beurkundungen von Vollmachten sind Wiederholungen nicht erforderlich. Differenzierte Bevollmächtigungen auf medizinischen und wirtschaftlichen Gebiet seien möglich.
Prof. Dr. Hardinghaus nahm die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit auf eine philosophisch-ethische Reise. Er riet Patientenverfügungen durchaus schon in jungen Jahren zu verfassen. Durch die Gesetzesneufassung erhalte der Wille des Verfügenden ein stärkeres Gewicht. Arzt und Betreuer hätten sich im Bedarfsfall zu einigen. Es komme letztlich darauf an, an der Hand des Betreuers und nicht durch die Hand des Betreuers zu sterben.

